Zahlen

2002

fand das erste "Berlin Seminar" in Berlin statt.

weiterlesen

Zahlen und Fakten

50

verschiedene „Berlin Seminare“ hat die THW-Bundesvereinigung e.V. durchgeführt

weiterlesen

Zahlen

1950

wurde das THW gegründet.

Aktuelles Gute Nachrichten für das THW.

Berlin, 17. November 2023. 15 Millionen Euro mehr für die Bundesanstalt THW im Haushalt 2024. Das ist das Ergebnis der Beratungen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses letzte Nacht.

wer wir sind Engagement und Mitgestaltung.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. versteht sich als Kommunikatorin und Brücke zwischen THW, THW-Jugend, Ehrenamt, Politik und Wirtschaft.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. (THW-BV) ist Impulsgeberin in das THW hinein und trägt wichtige Anregungen und Gedanken nach außen. Sie informiert, vermittelt und fragt nach. Die THW-BV ist die Schnittstelle zwischen den bundesweiten THW-Fördervereinen auf Landes- und Ortsebene. 

Organisatorisch gehört das THW als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Es sind nur zwei Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptberuflich für das THW tätig. Der Hauptteil engagiert sich ehrenamtlich in den bundesweit 668 Ortsverbänden.

was wir machen Wir helfen denen, die helfen.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. vertritt die Interessen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der Menschen im THW und die Anliegen im gesamten Zivil- und Katastrophenschutz auf Bundesebene. 

Sie kümmert sich zum einen, um die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Jugendarbeit, zum anderen sorgt sie für den gesellschaftlichen Zuspruch und die notwendige Bekanntheit des THW und des THW-Gedankens in der Bevölkerung. Sie fördert Leuchtturmprojekte und setzt auf das Lernen von- und miteinander. Die THW-BV unterstützt die Arbeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerks.

Veranstaltungen

Beschaffungswertgrenzen

Anpassung der Wertgrenze für Direktaufträge

Die Bundesanstalt THW hat als Zuwendungsgeber uns folgende Informationen für Beschaffungsgrenzen zur Verfügung gestellt. Diese gelten bei allen Projekten die einen Zuschuss durch die THW-Bundesvereinigung e.V. erhalten. Wir bitten daher um Beachtung.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Bereinigungssitzung im November 2022 die Bundesregierung aufgefordert, die Beschaffungswertgrenzen für Direktaufträge für die Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) anzuheben. Das Bundeskabinett hat jetzt die Wertgrenze für Direktaufträge auf allgemein 5.000 Euro (netto) für das THW und das BBK befristet bis zum 31.12.2023 erhöht. Ein Zusammenhang zur Sicherstellung der Zivil- und Bevölkerungsschutzes in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist für die Inanspruchnahme der neuen Wertgrenze von 5.000 Euro (netto) also nicht mehr erforderlich.
Perspektivisch wird darüber hinaus aktuell eine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenze für Direkttaufträge für die gesamte Bundesverwaltung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geprüft. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2023.
Die Landesverbände berichten dem Referat Finanzen bis zum 15.11.2023 über die gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge. Wenn das BMWK ab 01.01.2024 die Wertgrenze endgültig festgelegt hat, wird diese in der DV Beschaffung aufgenommen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch bei Direktaufträgen der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten ist, die jeweiligen Titelverwaltungen vorab zu beteiligen sind und zwischen den beauftragten Unternehmen regelmäßig gewechselt werden soll.

Berlin, Juli 2023.

Meldungen

Beschaffungswertgrenzen

Anpassung der Wertgrenze für Direktaufträge

Die Bundesanstalt THW hat als Zuwendungsgeber uns folgende Informationen für Beschaffungsgrenzen zur Verfügung gestellt. Diese gelten bei allen Projekten die einen Zuschuss durch die THW-Bundesvereinigung e.V. erhalten. Wir bitten daher um Beachtung.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Bereinigungssitzung im November 2022 die Bundesregierung aufgefordert, die Beschaffungswertgrenzen für Direktaufträge für die Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) anzuheben. Das Bundeskabinett hat jetzt die Wertgrenze für Direktaufträge auf allgemein 5.000 Euro (netto) für das THW und das BBK befristet bis zum 31.12.2023 erhöht. Ein Zusammenhang zur Sicherstellung der Zivil- und Bevölkerungsschutzes in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist für die Inanspruchnahme der neuen Wertgrenze von 5.000 Euro (netto) also nicht mehr erforderlich.
Perspektivisch wird darüber hinaus aktuell eine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenze für Direkttaufträge für die gesamte Bundesverwaltung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geprüft. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2023.
Die Landesverbände berichten dem Referat Finanzen bis zum 15.11.2023 über die gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge. Wenn das BMWK ab 01.01.2024 die Wertgrenze endgültig festgelegt hat, wird diese in der DV Beschaffung aufgenommen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch bei Direktaufträgen der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten ist, die jeweiligen Titelverwaltungen vorab zu beteiligen sind und zwischen den beauftragten Unternehmen regelmäßig gewechselt werden soll.

Berlin, Juli 2023.

Kontakt THW-Bundesvereinigung e.V.

Geschäftsstelle
Friedrichstraße 130 b
10117 Berlin

+49 030 28876980
+49 030 2887698-19
info@thw-bv.de