Zahlen

2002

fand das erste "Berlin Seminar" in Berlin statt.

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Zahlen und Fakten

50

verschiedene „Berlin Seminare“ hat die THW-Bundesvereinigung e.V. durchgeführt

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Zahlen

1950

wurde das THW gegründet.

Aktuelles Gute Nachrichten für das THW.

Berlin, 17. November 2023. 15 Millionen Euro mehr für die Bundesanstalt THW im Haushalt 2024. Das ist das Ergebnis der Beratungen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses letzte Nacht.

wer wir sind Engagement und Mitgestaltung.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. versteht sich als Kommunikatorin und Brücke zwischen THW, THW-Jugend, Ehrenamt, Politik und Wirtschaft.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. (THW-BV) ist Impulsgeberin in das THW hinein und trägt wichtige Anregungen und Gedanken nach außen. Sie informiert, vermittelt und fragt nach. Die THW-BV ist die Schnittstelle zwischen den bundesweiten THW-Fördervereinen auf Landes- und Ortsebene. 

Organisatorisch gehört das THW als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Es sind nur zwei Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptberuflich für das THW tätig. Der Hauptteil engagiert sich ehrenamtlich in den bundesweit 668 Ortsverbänden.

was wir machen Wir helfen denen, die helfen.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. vertritt die Interessen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der Menschen im THW und die Anliegen im gesamten Zivil- und Katastrophenschutz auf Bundesebene. 

Sie kümmert sich zum einen, um die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Jugendarbeit, zum anderen sorgt sie für den gesellschaftlichen Zuspruch und die notwendige Bekanntheit des THW und des THW-Gedankens in der Bevölkerung. Sie fördert Leuchtturmprojekte und setzt auf das Lernen von- und miteinander. Die THW-BV unterstützt die Arbeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerks.

Veranstaltungen

Schreiben an den Bundesfinanzminister

THW-BV Präsident Gerster wendet sich an Bundesfinanzminister Lindner

THW-BV Präsident Martin Gerster (MdB) wendet sich mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner und setzt sich dafür ein den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusätzliche steuerrechtliche Mitteilungspflichten zu ersparen. Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrter Herr Lindner, lieber Christian,

ich wende mich heute in meiner Funktion als Präsident der Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e.V. an Sie.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeit des Technischen Hilfswerks (THW) und der mehr als 80.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer zu unterstützen – finanziell und ideell. Hierzu bilden wir die Schnittstelle zur Politik, zu Unternehmen und all denen, die das THW in vielfältiger Art und Weise dauerhaft unterstützen.

Unsere aktuellen Lagen, von der Viruspandemie, über den Einsatz im Ahrtal bis hin zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen des russischen Angrifsskrieges auf die Ukraine sowie beim Erdbeben in der Türkei bzw. Syrien, zeigen, dass Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Politik besonders dort gut zusammen funktionieren, wo Vertrauen zwischen den Akteuren geschaffen und Zusammenarbeit geübt wurde.

Bedauerlicherweise hat das Finanzamt Bonn-Mitte nun entschieden, die steuerrechtlichen Mitteilungspflichten, bei Zahlungen der Bundesanstalt THW an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sowie für die hauptamtliche THW-Verwaltung, zu ändern, sodass ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand entsteht und die Zusammenarbeit erschwert wird.

Die Finanzverwaltung NRW sieht die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW nun als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne an. Hierfür seien vor allem die Einbindung in die Bundesanstalt THW sowie die entsprechende Weisungsgebundenheit entscheidend und somit kein Arbeitsvertrag erforderlich.

Um den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusätzliche steuerrechtliche Mitteilungspflichten zu ersparen, sollte ehrenamtliche Arbeit weiterhin als genau diese ausgelegt werden und mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand wertgeschätzt werden.

Daher möchte ich Sie herzlich bitten, von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen mit der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel in Kontakt zu treten, die Änderung der steuerrechtlichen Mitteilungspflichten so bald wie möglich zurückzunehmen oder über ein Rundschreiben Ihres Ministeriums dafür zu sorgen, dass dieser hohe bürokratische Aufwand gestoppt und rückgängig gemacht wird.

Über eine positive Rückmeldung freue ich mich im Namen aller THW-Einsatzkräfte sehr. 

Besten Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Gerster, MdB
Präsident THW-Bundesvereinigung e.V.

 

Berlin, 29. Mai 2023

Meldungen

Schreiben an den Bundesfinanzminister

THW-BV Präsident Gerster wendet sich an Bundesfinanzminister Lindner

THW-BV Präsident Martin Gerster (MdB) wendet sich mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner und setzt sich dafür ein den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusätzliche steuerrechtliche Mitteilungspflichten zu ersparen. Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrter Herr Lindner, lieber Christian,

ich wende mich heute in meiner Funktion als Präsident der Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e.V. an Sie.

Die THW-Bundesvereinigung e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeit des Technischen Hilfswerks (THW) und der mehr als 80.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer zu unterstützen – finanziell und ideell. Hierzu bilden wir die Schnittstelle zur Politik, zu Unternehmen und all denen, die das THW in vielfältiger Art und Weise dauerhaft unterstützen.

Unsere aktuellen Lagen, von der Viruspandemie, über den Einsatz im Ahrtal bis hin zur Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen des russischen Angrifsskrieges auf die Ukraine sowie beim Erdbeben in der Türkei bzw. Syrien, zeigen, dass Sicherheitsbehörden, Verwaltung und Politik besonders dort gut zusammen funktionieren, wo Vertrauen zwischen den Akteuren geschaffen und Zusammenarbeit geübt wurde.

Bedauerlicherweise hat das Finanzamt Bonn-Mitte nun entschieden, die steuerrechtlichen Mitteilungspflichten, bei Zahlungen der Bundesanstalt THW an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sowie für die hauptamtliche THW-Verwaltung, zu ändern, sodass ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand entsteht und die Zusammenarbeit erschwert wird.

Die Finanzverwaltung NRW sieht die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW nun als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne an. Hierfür seien vor allem die Einbindung in die Bundesanstalt THW sowie die entsprechende Weisungsgebundenheit entscheidend und somit kein Arbeitsvertrag erforderlich.

Um den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusätzliche steuerrechtliche Mitteilungspflichten zu ersparen, sollte ehrenamtliche Arbeit weiterhin als genau diese ausgelegt werden und mit einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand wertgeschätzt werden.

Daher möchte ich Sie herzlich bitten, von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen mit der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel in Kontakt zu treten, die Änderung der steuerrechtlichen Mitteilungspflichten so bald wie möglich zurückzunehmen oder über ein Rundschreiben Ihres Ministeriums dafür zu sorgen, dass dieser hohe bürokratische Aufwand gestoppt und rückgängig gemacht wird.

Über eine positive Rückmeldung freue ich mich im Namen aller THW-Einsatzkräfte sehr. 

Besten Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Gerster, MdB
Präsident THW-Bundesvereinigung e.V.

 

Berlin, 29. Mai 2023

Kontakt THW-Bundesvereinigung e.V.

Geschäftsstelle
Friedrichstraße 130 b
10117 Berlin

+49 030 28876980
+49 030 2887698-19
info@thw-bv.de