Die bisherige Kostenregelung des THW stellte eine Hemmschwelle in den Bürgermeisterstuben deutscher Kommunen dar. Zu groß war die Gefahr bei Hinzuziehung des THW auf den Kosten sitzen zu bleiben. Den Kommunen wird nun diese Sorge genommen, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten kann, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können.
Freistellungsregelung & Definition von Diensten
Zweiter wichtiger Änderungspunkt im THW Gesetz ist die Ausdehnung der Freistellungsregelung.
Die Definition der Dienste wird so angepasst, so dass sich die THW-Helferinnen und Helfer auf eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen verlassen können. Die Ausdehnung der Freistellungsregelung erfolgt – mit Rücksicht auf die Arbeitgeber - in moderater Weise. Auszubildende werden zukünftig wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt.
Mit dem neuen THW-Gesetz sind die Vorrausetzungen für ein modernes THW geschaffen, die Blaulichtorganisationen werden entlastet und THW-Helferinnen und Helfer und Gerätschaften kommen in eine größere Zahl von Einsätzen.
Ein großer Tag für das THW und seine 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Es ist auch ein Tag für die Stärkung des Ehrenamtes.
Das neue Gesetz tritt in Kraft sobald es die 2. Lesung im Bundesrat durchlaufen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Informieren Sie sich über die Arbeit der THW-BV auch in unseren Statusberichten.
Berlin, 13. März 2020